Verein für die Erhaltung der Schweizer KMU

NEIN zur Bundes-Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist die unethischste Steuer aller Steuerarten. Sie besteuert schlicht und ergreifend den "Tod".

Der Erblasser hinterlässt nach seiner Lebenszeit Vermögenswerte, die 'zigfach versteuert wurden. Eine Erbschafts-Substanz-Steuer ist nun wirklich eine Steuer zuviel. Sie entehrt den verdienten Leistungsträger und jahrzehntelangen Steuerzahler!

Das dem Steuerrecht übergeordnete schweizerische ZGB gesteht einem Bürger das sehr hohe Recht zu, zu bestimmen, vor allem in der Familie, wer sein Lebenswerk fortführen soll. Somit wird dem Bürger hier grosser Schaffens-Respekt gezollt! Ein Lebenswerk kann nur wirtschaftlich sinnvoll fortgeführt werden, wenn es substantiell, so wie es vom Erblasser überlassen wird, fortgeführt werden kann.

Vor allem auch:
"Die Familie ist in der Schweiz seit Generationen ein wichtiger Faktor für das Funktionieren der Gesellschaft. Der einzelne Mensch findet in der Familie Rückhalt und Schutz. Die Familie hilft dem Einzelnen in der Not, erst dann kommt, falls nötig, der Staat. Es ist sehr wichtig, diesen Mechanismus spielen zu lassen und nicht zu untergraben. Die Erbschaftssteuerinitiative mischt sich aber gerade in die Intimsphäre der Familie ein, nämlich für den Fall, wenn ein Elternteil stirbt und seinen Nachlass seinen Nächsten, den eigenen Kindern, zukommen lassen will. Zudem würde die Annahme der Erbschaftssteuerinitiative auch dazu führen, dass der Staat der Familie in einem Zeitpunkt der tiefen Trauer und der damit verbundenen Schwierigkeiten wichtige finanzielle Mittel entzieht. Dies führt oft dazu, dass die Familie die wichtige Funktion des Rückhalts, der Existenzgrundlage und des Schutzes nicht mehr wahrnehmen könnte.

Der Staat müsste einspringen, was aber zu Mehrkosten und einer Ausweitung der Staatsquote führen würde. Es entspricht vielmehr der schweizerischen Tradition, die Familie im Erbschaftsfalle zu stützen, was auch die hohen gesetzlichen Erbanteile und Pflichtteile der Nachkommen im schweizerischen Erbrecht bestätigen."

Ohnehin:
Die Initianten betreiben "Schönfärberei" indem sie vorgaukeln, dass diese Steuer nicht jeden trifft. – Wie schnell sind im Immobilienbereich, alleine schon in den Gross-Agglomerationen, CHF 2 Millionen erreicht – bereits in einigen Jahren wird u. a. durch die alsbald eintretende Inflation, die durch das derzeitige, unendliche Gelddrucken unvermeidbar ansteht, für eine Vielzahl von Immobilieneigentümern die obige Wertegrenze überschritten werden… (siehe auch die Argumentation des Haus- und Eigentümerverbandes unter http://www.neue-erbschaftssteuer.ch/home.html) - und: dann werden Schenkungen pro Person/Jahr über 20'000.-- CHF ebenfalls Erbschafts-steuerpflichtig! Dies betrifft nun wirklich fast jeden…!

Die vielschichtigen Negativ-Auswirkungen einer Bundes-Erbschaftssteuer lassen sich aber gerade eindrucksvoll an der Wirtschafts-tragenden Struktur der besonderen schweizerischen KMU-Landschaft aufzeigen.

Jeder weiss, dass in Firmen nahezu das ganze Kapital investiert ist. Eine 20 %-ige (!) Erbschafts-Substanzbesteuerung würgt Liquid-knappen Unternehmungen sämtliche Luft ab, bis hin zu Arbeitsplatzvernichtungen, die aus der Erbschaftsbesteuerung zwangsläufig resultieren.

Ein Unternehmer hat am Markt täglich genügend Herausforderungen zu bewerkstelligen, um sich nun nicht auch noch existentielle Sorgen um die Umtriebe machen zu müssen, die durch die Erbschaftsbesteuerung markant "künstlich" verursacht werden, allzumal der oftmals jahrzehntelang wirkende Patron der Firma philosophisch hinten und vorne durch den eingetretenen Todesfall fehlt… Und unzählige weitere markante Beispiele mehr…!

Da die Schweiz derzeit diese "unethische" Steuer in exzessiver Ausgestaltung nicht praktiziert, ist dies wiederum ein echter Standortvorteil für ausländische, unternehmerische Leistungsträger, die die schweizerische Politik und Wirtschaft derzeit wegen den liberalen Rahmenbedingungen - noch - anzieht.

Umgekehrt ausgedrückt, verlassen im Lichte dieser widersinnigen Erbschaftssteuer-Initiative die ersten Unternehmer aus Furcht vor der drohenden schweizerischen Bundes-Erbschaftssteuer die Schweiz schon heute.

Darüber hinaus würde die Initiative die kantonale Steuerhoheit elementar unterlaufen. Die Erbschaftssteuer ist derzeit eine rein kantonale Steuer. In den allermeisten Kantonen ist der familiäre Erbübergang sachdienlich steuerfrei. Eine bürokratische Bundes-Erbschaftssteuer in Höhe von 20 % entzieht den Kantonen künftig die Zuständigkeit dieser Steuer, was systemrelevant völlig inakzeptabel ist. Eine Bern-Zentralisierung der Erbschaftssteuer führt ferner zu einer weiteren, unerwünschten Bürger-Entfremdung.

Der Bundesrat hat im Dezember 2013 in seinem Statement zu dieser schädlichen Initiative bekundet, dass mit den allfälligen zukünftigen Einnahmen der Bundes-Erbschaftssteuer, die AHV überhaupt nicht wesentlich zu sanieren ist, wie die Initianten vorspiegeln. Laut Bundesrat muss die AHV mit wesentlich anderen Mitteln künftig modifiziert werden.

Der neu gegründete Verein hat deshalb ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, welche Folgen die Annahme der Initiative für die schweizerische Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft hätte.

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